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   BFH, 26.11.1996 - VII R 106/95   

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https://dejure.org/1996,6549
BFH, 26.11.1996 - VII R 106/95 (https://dejure.org/1996,6549)
BFH, Entscheidung vom 26.11.1996 - VII R 106/95 (https://dejure.org/1996,6549)
BFH, Entscheidung vom 26. November 1996 - VII R 106/95 (https://dejure.org/1996,6549)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Antrag auf Erlaß von Eingangsabgaben nach Diebstahl der zu verzollenden Ware - Beachtung von Vorschriften des Gemeinschaftsrechts bei der Entscheidung über eine Revision

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (4)

  • EuGH, 13.11.1984 - 98/83

    Van Gend & Loos / Kommission

    Auszug aus BFH, 26.11.1996 - VII R 106/95
    Daß die fehlende Möglichkeit, den Verlust auf andere abzuwälzen, keinen besonderen Fall zu begründen vermag, wird sich freilich der Rechtsprechung des Gerichtshofs zur Vorgängervorschrift (Urteil vom 13. November 1984 Rs. 98, 230/83, Slg. 1984, 3763, 3779) entnehmen lassen.
  • EuGH, 18.01.1996 - C-446/93

    SEIM / Subdirector-Geral das Alfândegas

    Auszug aus BFH, 26.11.1996 - VII R 106/95
    Dabei geht der Senat davon aus, daß Art. 239 Abs. 1, 2. Gedankenstrich ZK, Art. 905 Abs. 1 ZKDVO wie die Vorgängerregelung (zu dieser zuletzt Urteil des Gerichtshofs vom 18. Januar 1996 C-446/93, Slg. 1996, I-99, Rdnr. 41) eine auf Billigkeitserwägungen beruhende Generalklausel darstellt, die andere als die praktisch am häufigsten vorkommenden Fälle erfassen soll.
  • FG Brandenburg, 02.08.1995 - 4 K 359/95

    Anforderungen an eine Vorlage des Antrages auf Erlass von Eingangsabgaben der

    Auszug aus BFH, 26.11.1996 - VII R 106/95
    Das Finanzgericht (FG) urteilte -- Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 1995, 1067 --, die Regelungen des innerstaatlichen Rechts über Billigkeitserweise würden durch das Gemeinschaftsrecht vollständig verdrängt.
  • EuGH, 26.03.1987 - 58/86

    Coopérative agricole d'approvisionnement des Avirons / Receveur des douanes

    Auszug aus BFH, 26.11.1996 - VII R 106/95
    Da insoweit auf "die Beziehung zwischen dem Wirtschaftsteilnehmer und der Verwaltung" abgestellt wurde (Urteil vom 26. März 1987 Rs. 58/86, Slg. 1987, 1539, 1545), erscheint die Annahme naheliegend, daß rein persönliche Billigkeitsgründe auch im übrigen nicht erfaßt sind.
  • BFH, 17.08.2000 - VII R 108/95

    Eingangsabgaben - Erlass der Abgaben - Eingriff organisierter Kriminalität -

    Das hat der EuGH in seinem auf Vorlage des BFH (Beschluss vom 26. November 1996 VII R 106/95, BFH/NV 1997, 447) zu der dem Art. 6 VO Nr. 3799/86 insoweit entsprechenden Vorschrift des Art. 905 Abs. 1 der Verordnung (EWG) Nr. 2454/93 (ZKDVO) der Kommission vom 2. Juli 1993 mit Durchführungsvorschriften zu der Verordnung (EWG) Nr. 2913/92 des Rates zur Festlegung des Zollkodex der Gemeinschaften (ABlEG 1993 Nr. L 253/1) ergangenen Vorabentscheidung (Urteil in EuGHE 1999, I-1041) klargestellt.

    Dem Zweck der als Eingangsabgaben zu erhebenden Verbrauchsteuern lässt sich dies allerdings nicht entnehmen (vgl. Witte/Huchatz, Zollkodex, 2. Aufl., Vor Art. 235 Rz. 5, m.w.N., Art. 239 Rz. 30; Klein/Rüsken, Abgabenordnung, 7. Aufl., § 227 Rz. 11; noch nicht abschließend auch BFH, Beschluss vom 7. April 1992 VII B 56/91, BFH/NV 1993, 137, 139; jetzt aber BFH, Urteil vom 21. Mai 1999 VII R 106/95, BFHE 189, 218).

    Der Senat hält es nicht für erforderlich, in dieser Sache eine Vorabentscheidung des EuGH nach Art. 234 Abs. 3 des Vertrages zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft zur Auslegung der hier anzuwendenden Gemeinschaftsvorschriften über den Erlass einzuholen, weil sich, nachdem der EuGH mit Urteil in EuGHE I 1999, I-1041 auf ein entsprechendes Vorabentscheidungsersuchen des Senats in BFH/NV 1997, 447 betreffend die den im Streitfall noch anwendbaren Bestimmungen nachfolgenden, im Wesentlichen gleichen Bestimmungen entschieden hat, keine Zweifelsfrage mehr hinsichtlich der Auslegung dieser Vorschriften in dem Sinne ergibt, dass mehrere Auslegungsmöglichkeiten denkbar wären (EuGH, Urteil vom 6. Oktober 1982 Rs. 283/81, EuGHE 1982, 3415-3442, und Senatsurteil vom 23. Oktober 1985 VII R 107/81, BFHE 145, 266).

  • BFH, 24.04.2001 - VII R 114/99

    Fischereierzeugnisse - Norwegen - Gewährung einer Zollpräferenzbehandlung -

    Diese Vorschrift ist eine auf Billigkeitserwägungen beruhende Generalklausel, die andere als die praktisch am häufigsten vorkommenden Fälle, für die eine besondere Regelung (vgl. Art. 239 Abs. 1 Anstrich 1 ZK i.V.m. Art. 900 bis 903 ZKDVO) geschaffen werden konnte, erfassen soll (vgl. Senatsbeschluss vom 26. November 1996 VII R 106/95, BFH/NV 1997, 447).

    Dies bedeutet, dass die Behörde nicht nur in solchen Fällen, in denen sie das Vorliegen besonderer Umstände eindeutig bejahen kann, eine Pflicht zur Vorlage des Antrags an die KEG hat, sondern bereits dann, wenn der Erstattungsantrag genügend Anhaltspunkte dafür bietet, dass sich der Antragsteller in einer außergewöhnlichen Situation befindet (vgl. Senatsurteil vom 21. Mai 1999 VII R 106/95, BFHE 189, 218; Senatsbeschluss vom 26. Januar 2001 VII B 19/00, bisher nicht veröffentlicht).

  • BFH, 21.05.1999 - VII R 106/95

    Diebstahl von Zollagergut - Erlaß von Einfuhrabgaben - Erlaß von Zoll - Besondere

    Im Revisionsverfahren hat der erkennende Senat mit Beschluß vom 26. November 1996 VII R 106/96 (BFH/NV 1997, 447) eine Vorabentscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften (EuGH) zu folgenden Fragen eingeholt:.
  • BFH, 03.12.2002 - VII B 147/02

    Einfuhrabgaben, Erstattung oder Erlass

    Bei der Bestimmung des Art. 239 Abs. 1 Anstrich 2 ZK handelt es sich vielmehr um eine auf Billigkeitserwägungen beruhende Generalklausel, die andere als die praktisch am häufigsten vorkommenden Fälle, für die eine besondere Regelung in Art. 239 Abs. 1 Anstrich 1 ZK i.V.m. den Art. 900 bis 903 ZKDVO geschaffen werden konnte, erfassen soll (vgl. Senatsbeschluss vom 26. November 1996 VII R 106/95, BFH/NV 1997, 447, 448, sowie Senatsurteil vom 24. April 2001 VII R 114/99, BFHE 195, 466, 472).
  • BFH, 31.07.1997 - VII S 13/97

    Beurteilung der Erfolgsaussichten einer Revision im Antrag auf Prozeßkostenhilfe

    Zu Unrecht meint der Antragsteller, "zumindest" hinreichende Aussicht auf Erfolg bestehe, weil der Senat dem Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften -- EuGH -- Fragen zur Auslegung des bei der Entscheidung über die Revision zu berücksichtigenden Gemeinschaftszollrechts vorgelegt hat (Beschluß vom 26. Novemer 1996 VII R 106/95, BFH/NV 1997, 447).
  • FG Hamburg, 23.02.1999 - IV 123/96

    Billigkeitserlaß entstandener Säumniszuschläge; Bestehende ernsthafte Zweifel an

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  • FG Hamburg, 01.09.1999 - IV 211/96

    Erstattung von Eingangsabgaben aus Billigkeitsgründen; Voraussetzungen eines

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  • FG Hamburg, 16.06.1999 - IV 12/97

    Anspruch auf Erstattung von Zollabgaben; Ablehnung aufgrund betrügerischer

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  • FG Hamburg, 24.03.1999 - IV 14/99

    Überführen eines Pkw ohne Erhebung von Eingangsabgaben als Übersiedlungsgut in

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